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Reise-Rücktrittsversicherung

Persönliche Umstände wie eine plötzliche Krankheit machen es manchmal unmöglich, den lang geplanten und heiß ersehnten Urlaub anzutreten. Wenn eine gebuchte Reise kurzfristig abgesagt werden muss, kommt die Reise-Rücktrittsversicherung ins Spiel – und erstattet Ihnen die oftmals hohen Stornogebühren, auf denen Sie sonst sitzenbleiben.

Wer eine gute Versicherung gewählt hat, kann sogar mit weiteren Leistungen rechnen. Zum Beispiel kann eine frühere Abreise vom Urlaubsort aus beruflichen oder privaten Gründen notwendig werden. Mit einer Reise-Rücktrittsversicherung können Urlauber mit einer angemessenen Erstattung rechnen.

Der Abschluss einer solchen Versicherung ist in einigen Fällen besonders empfehlenswert. Bei teuren Luxusreisen ist es sinnvoll, zumal die Versicherung im Verhältnis zum Reisepreis sehr günstig ist. Personen, die besonders krankheitsanfällig sind, sollten sicherheitshalber ebenfalls mit der Reise-Rücktrittsversicherung vorbeugen. Und wer seinen Urlaub sehr lange im Voraus gebucht hat, ebenfalls – denn nicht selten treten bis zum Beginn der Reise Umstände auf, durch die eine Teilnahme unmöglich wird. Zu solchen Umständen zählen neben Krankheit auch Unfälle, Todesfälle und Schwangerschaft. Außerdem zahlt die Versicherung, wenn Sie unerwartet Ihren Arbeitsplatz verlieren – und sogar dann, wenn Sie eine Impfung nicht vertragen, die für die Einreise in das Land erforderlich ist. Höhere Gewalt oder Streiks der Fluggesellschaften werden dagegen meistens nicht als Rücktrittsgründe anerkannt.

Im Einzelnen hängt das aber immer von der Versicherungsgesellschaft ab. Was die Reise-Rücktrittsversicherung genau bezahlt, hängt auch davon ab, wann Sie von der Reise zurücktreten. Bei einem Rücktritt vor Beginn der Reise übernimmt die Versicherung die vollen Gebühren. Bei berechtigten Gründen – zum Beispiel, wenn das Hotel ganz und gar nicht der Beschreibung entspricht – kann zum Teil auch noch nach Antritt der Reise davon zurückgetreten werden.

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