Behindertengerecht – dieser Begriff ist nicht unumstritten. Das liegt zum einen daran, dass schon die Definition von Behinderung kontrovers ist und von verschiedenen Standpunkten (juristisch, medizinisch, sozial etc.) unterschiedlich festgelegt ist.
Ganz allgemein kann man sagen, dass eine Person behindert ist, wenn sie langfristig und vergleichsweise schwer beeinträchtigt ist. Die Beeinträchtigung kann körperliche Funktionen betreffen (etwa Gehörlosigkeit, Blindheit, Lähmungen), sie kann geistig sein (beispielsweise bei Down Syndrom oder Autismus) oder die seelische Gesundheit betreffen (zum Beispiel bei Depressionen).
Behindertengerecht ist ein Begriff, der insbesondere durch Antidiskriminierungsmaßnahmen populär geworden und zum Schlagwort für Gleichberechtigung und Gleichstellung geworden ist. Niemand soll von der Gesellschaft ausgeschlossen werden – jeder soll aktiv und ohne fremde Hilfe an ihr teilhaben können: dieses Credo steht dahinter. Deshalb wird heute tendenziell der (allgemeinere) Begriff der Barrierefreiheit bevorzugt. Grundsätzlich bedeutet behindertengerecht also, dass Einrichtungen, Gegenstände und Medien so gestaltet sind, dass ihre Benutzung und Zugänglichkeit für alle Menschen – egal, ob behindert oder nicht – gewährleistet ist.
Behindertengerecht muss natürlich vor allem der öffentliche Raum sein: Rollstuhlrampen, Aufzüge, große Schilder und Displays sowie Tonsignal-Ampeln - all das sind Beispiele für behindertengerechte Maßnahmen, denen man im Alltag begegnet. Aber auch die Freizeit soll behindertengerecht sein: Dienst- und Serviceleistungen rund ums Thema Urlaub, Hotels und Reisen achten verstärkt auf ein behindertengerechtes Angebot.
Das schlägt sich zum Beispiel in einer behindertengerechten Architektur und Raumgestaltung der Hotelanlage nieder und zeigt sich nicht zuletzt in behindertengerechten Sport- und Freizeitmöglichkeiten sowie Animationen.
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